Wikipedia erklärt den Begriff SOZIAL wie folgt:
"Stattdessen beschreibt der Begriff des Sozialen zunächst die Gruppe als Handlungsvoraussetzung."
Als soziale Gruppe wiederum "gilt in Soziologie und Psychologie in der Regel eine Gruppe ab 3 Personen,"
**
Im Beschluss von letzten Sonntag ist nun aber u.a. festgelegt worden, dass der "Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet"
*** ist.
Von "minimum drei Personen" haben sie nichts gesagt.
Das nenne ich mal gute Voraussetzungen zur Berufsausübung!
Es wird Zeit, Kontakt zu Arbeitgebern aufzunehmen. Mal gucken was passiert.
** Link zur Begriffserklärung der "Sozialen Gruppe" auf Wikipedia
*** Hier geht es zu dem Artikel "Was man noch darf - und was nicht" auf tagesschau.de