• Archiv

    • September 2019
      Mo
      Di
      Mi
      Do
      Fr
      Sa
      So
       
       
       
       
       
       
       1 
       2 
       3 
       4 
       5 
       6 
       7 
       8 
       9 
      10
      11
      12
      13
      14
      15
      16
      17
      18
      19
      20
      21
      22
      23
      24
      25
      26
       
       
       
       
       
       
       
       
  • RSS

  • „Ihr seid unglücklich miteinander. …
    Ihr müsst Euch Hilfe holen.“ habe ich meiner Nachbarin letzte Woche in einem Gespräch gesagt, in dem ich das Gehörte offen dargelegt habe. Durch das, was ich bald jeden Tag aus ihrer Wohnung höre, bin seit ca. zwei Jahren unfreiwilliger Teil ihres Familienlebens.

    Der kleine vier- oder fünfjährige Sohn weint und weint und weint.
    Die Situationen, in denen ich ein Elternteil trösten gehört habe, kann ich an einer Hand abzählen. Die einzige von mir vernommene Reaktion sind schroffe Zurechtweisungen durch den Vater. Letztens hat er das Weinen des Kleinen nachgeäfft. (Mir schnürt sich der Hals zu während ich das schreibe.)
    Dass die von mir vermutete geistige Behinderung unbedingte Ursache für sein Verhalten ist kann mir niemand erzählen. Unter all‘ den behinderten Kindern, die ich im Laufe der Zeit kennengelernt habe, war keines, dass so oft geweint hat.

    Ende 2018 haben die Eltern sich zudem mehrmals in der Woche gestritten. Bei einer Aus-einandersetzung überschlug sich die Stimme der Mutter vor Aufregung, der Kleine war die ganze Zeit dazwischen. Ich habe die Polizei gerufen.

    Ein Vierteljahr später habe ich mit dem Kinder- und Jugendnotdienst telefoniert. Es war Wochenende, Beratungsstellen waren geschlossen und ich brauche einen Rat. (Untätig zuhören zu müssen finde ich unerträglich.) Mein Gesprächspartner erklärte mir, dass die Polizei verpflichtet ist das Jugendamt zu informieren, wenn ein Kind in ihren Einsatz in-volviert ist. Er wollte vorsichtshalber auch selber nochmal mit dem Amt sprechen. Um nichts von meinem Eindruck zu verschweigen, habe ich im Anschluss meine Vermutung einer geistigen Behinderung erwähnt. Nach dieser Äußerung schien mein Gesprächs-partner seine Einschätzung zu relativieren. Darüber, was er dann gemacht hat, habe ich natürlich keine Rückmeldung bekommen.

    Ich werde diese Woche zum Kindergarten des Jungen gehen. Die Erzieherinnen haben selbstverständlich Schweigepflicht. Mal gucken was ich trotzdem erreichen kann. Auf jeden Fall kann ich auf die Situation aufmerksam machen in der Hoffnung, dass die Er-zieherinnen „ein Auge mehr“ auf den Kleinen haben.

    Seit einer Stunde weint er gerade wieder. Was für eine Sch…!