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  • Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 1
    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (…)

    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (…)
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


    Quelle:
    Bundesamt für Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 und 3
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html, -3.html